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Schwartenmagenclub Fricktal
Wieso dieser Clubname??????????????????
Das weiss eigentlich keiner soooo genau.
- Ein paar Automechaniker gehen miteinander Ski fahren.
- Das ganze Wochenende ist schlechtes Wetter.
- "Mann" sucht ein Gasthaus das Schutz vor Schnee- und Regenschauer
bietet.
-
Es wird ein gemütlicher Tag mit ein wenig
Tranksamen :-).
-
Ein Typ namens Toni ist dabei, der einen Witz nach dem anderen
erzählt.
- Zu guter Letzt kommen alle aus dem Fricktal.
Das sind die "ZUTATEN" um einen solchen Club ins Leben rufen!!
Diese Geschichte passierte 1987,
seit diesem Jahr
"tobt" unser Club.
Statuten des Schwartemagenclub
Name des Clubs:
Dieser
Club, dessen Wesen und Organisation durch gegenwärtige Statuten gemäss ZGB Art.
60 ff geregelt sind, besteht als juristische Person unter dem Namen
„Schwartemagenclub“.
Zweck
des Clubs:
Dieser
Club bezweckt die Geselligkeit und die Förderung einer guten und dauerhaften
Kameradschaft seiner Mitglieder. Die Mitglieder des Clubs nehmen an kulturellen,
wissenschaftlichen Anlässen und Reisen teil.
Bestand des Clubs:
Dieser
besteht aus:
-
Aktivmitglieder
-
Ehrenmitglieder
-
Passivmitglieder
Aktivmitglieder:
Aktivmitglied kann werden, wer das 20. Altersjahr vollendet hat und männlichen
Geschlechts ist. Interessenten auf eine aktive Mitgliedschaft im
Schwartemagenclub müssen ihre Absicht, anlässlich einer von ihnen den
Aktivmitgliedern spendierten opulenten Mahlzeit kundtun. Über die definitive
Aufnahme entscheiden die anwesenden Aktivmitglieder an der Generalversammlung
durch offenes Stimmenmehr. Der Bestand an Aktivmitglieder darf nicht mehr als 15
betragen.
Ehrenmitglieder:
Als
Ehrenmitglied können jeweils an der Generalversammlung Aktivmitglieder sowie
andere Personen ernannt werden, die sich um die Belange des Clubs in
erachtenswerter Weise verdient gemacht haben. Zu Ehrenmitglieder können im
weiteren Aktivmitglieder ernannt werden, die mindestens zehn Jahre
Aktivmitgliedschaft erfüllt haben.
Passivmitglieder:
Passivmitglieder werden Freunde und Gönner des Schwartemagenclub, welche den von
der Generalversammlung festgesetzten Jahresbeitrag entrichten oder darüber
hinaus willkommene Beiträge leisten.
Pflichten der Aktivmitglieder:
Grundsätzlich:
Die
Aktivmitglieder sind verpflichtet, an den Veranstaltungen teilzunehmen, dem
Clubzweck masslos nachleben und für die Förderung des Clubs ihr Möglichstes
beizutragen. Wer durch triftige und nachweisbare Gründe dem Treffen fernbleiben
muss, ist gezwungen, dies dem Vorstand mitzuteilen. Bei längerer Abwesenheit
eines Aktivmitglieds entscheidet der Vorstand über das weitere Vorgehen.
Austritt eines Aktivmitglieds:
Aktivmitglieder, die dem Verein austreten möchten, haben dies dem Präsidenten
mitzuteilen. Die Generalversammlung entscheidet abschliessend über den Austritt
und bestimmt die zu treffenden Massnahmen und Konsequenzen.
Vermählung eines Aktivmitglieds:
Tritt
eine plötzlich oder auch erwartete Hochzeit ein, ist der Termin umgehend dem
Vorstand anzuzeigen. Das heiratsträchtige Aktivmitglied ist verpflichtet, die
Aktivmitglieder des Schwartemagenclubs zumindest zu einem kolossal
unvergesslichen Bockabend einzuladen. Die Clubmitglieder sind angehalten, dem
Bräutigam in dieser schweren Stunde mit allen Kräften beizustehen.
Organisation des Clubs:
Diese
sind:
-
Die Generalversammlung
-
Der Vorstand
Die Generalversammlung:
Die
Generalversammlung ist das oberste Organ des Clubs.
Die
Generalversammlung hat im ersten Halbjahr eines Kalenderjahres zu erfolgen und
ist für sämtliche Aktivmitglieder obligatorisch.
Geschäfte der Generalversammlung sind:
-
Genehmigung der geprüften Jahresrechnung
-
Festsetzung der Beiträge der Aktiv- und Passivmitglieder
-
Wahl des Vorstandes
-
Aufnahme und Ausschluss von Mitglieder
-
Revision der Statuten
Zur Fassung eines gültigen Beschlusses
bedarf es der Anwesenheit von mindestens 2/3 der Aktivmitglieder.
Der Vorstand:
Grundsätzlich:
An der
Spitze des Clubs steht ein vierköpfiger Vorstand, welcher in offener Abstimmung
gewählt wird. Der Präsident wird mit separater Abstimmung gewählt. Der Vorstand
ist Beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand
fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit zählt die
Stimme des Präsidenten doppelt.
Der
Vorstand besteht aus:
-
Präsident
-
Vizepräsident
-
Aktuar
-
Kassier
Pflichten des Vorstandes:
Der
Präsident leitet die Vorstandsitzungen und die Generalversammlung. Er hat für
die allseitige Förderung der Interessen des Clubs zu sorgen. Der Präsident führt
mit dem Aktuar oder dem Kassier die rechtsverbindliche Unterschrift. Der
Vizepräsident hat bei Abwesenheit des Präsidenten diesen zu vertreten.
Der
Aktuar führt Korrespondenzen. Er ist für eine vollständige und a Jour gehaltene
Adressliste der Ehren- Aktiv- und Passivmitglieder verantwortlich und verwaltet
das sauber nach zu führende Photoalbum.
Der
Kassier besorgt unter persönlicher Verantwortung das Kassawesen und erstellt
eine Jahresrechnung.
Die
Jahresrechung wird von der Generalversammlung geprüft.
Schlussbestimmungen:
Im
Falle einer Auflösung des Clubs, wird die Kasse gemäss Generalversammlungs-
Beschluss aufgelöst.
In
Anbetracht der Tatsache, mit dieser Clubbildung der Gesamtheit Gutes getan zu
haben, treten die vorstehenden Statuten per 26. Januar 1996 in Kraft.
Namens
des Schartemagenclub:
Der
Verfasser
Toni Hasler
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